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IV. Allgemeine Beförderungsbedingungen

gültig für die Verkehrsunternehmen der Kooperationsgemeinschaft „Vorpommern“:

  1. Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH, Heinrich-Hertz-Straße 2, 17389 Anklam
  2. Omnibusbetrieb Ronny Pasternak, Wendenstraße 74, 17440 Lassan
  3. Usedomer Bäderbahn GmbH, Am Bahnhof 1, 17424 Seebad Heringsdorf
  4. Verkehrsgesellschaft Vorpommern – Greifswald mbH, Ukranenstraße 8, 17358 Torgelow

Für die Beförderung von Personen und Sachen in den Bussen der Verkehrsunternehmen der Kooperationsgemeinschaft „Vorpommern“ gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO AllgBefBed) und das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

V. Besondere Beförderungsbedingungen

gültig für die Verkehrsunternehmen der Kooperationsgemeinschaft „Vorpommern“:

  1. Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH, Heinrich-Hertz-Straße 2, 17389 Anklam
  2. Omnibusbetrieb Ronny Pasternak, Wendenstraße 74, 17440 Lassan
  3. Usedomer Bäderbahn GmbH, Am Bahnhof 1, 17424 Seebad Heringsdorf
  4. Verkehrsgesellschaft Vorpommern – Greifswald mbH, Ukranenstraße 8, 17358 Torgelow

Ergänzend zu §§ 11 und 12 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen (Beförderung von Sachen und Tieren)

 

unentgeltlich werden befördert:

  • Polizeihunde und andere Kleintiere ohne zusätzlichen Platzbedarf und in geeigneten Behältnissen
  • Kinderwagen und Sportkarren im Rahmen der vorhandenen Platzkapazität

Für die Mitnahme von Hunden ist ein Entgelt in Höhe der nachstehend genannten

Kilometerstaffelung zu entrichten:

 

Kilometer

Entgelt

0 bis 6

1,00 €

7 bis 40

2,00 €

41 bis 60

3,00 €

ab 61

4,00 €

 

Für die Mitnahme von Hunden besteht Maulkorbpflicht.

Ausgenommen hiervon sind Hunde als Blindenführer sowie Hunde in geeigneten Behältnissen.

Zum ermäßigten Einzelfahrausweis werden, abweichend von den Tarifbestimmungen zum

Abschnitt 1 und 2, Pkt. II befördert:

  • Fahrräder im Rahmen der vorhandenen Platzkapazität

Um die Mitnahme von Rollstühlen und Fahrrädern möglichst zu gewähren, sollte der Fahrgast, außer auf den Linien wo die Mitnahme kenntlich ist, 24 h vor Fahrtantritt eine Anfrage an das betreffende Verkehrsunternehmen stellen.

Die Mitnahme von E-Scooter in den Linienbussen wird gewährleistet, wenn alle Anforderungspunkte aus dem Erlass des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern erfüllt sind (veröffentlicht im Amtsblatt MV vom 13. März 2017).

Es werden nachstehende Gebührensätze erhoben:

  • Verunreinigung des Fahrzeuges: in Höhe des entstandenen Schadens
  • Bearbeitungsgebühren für Fahrgelderstattung 2,00 €
  • bei Neuausstellung durch Verlust und Beschädigung von Schülerkarten 5,00 €
  • Schriftliche Fahrpreisbestätigung an Einrichtungen und Institutionen 1,50 €